eBay – Käufer will mich betrügen – Update

Gewährleistung beim Privatverkauf

Unlängst verkaufte ich eine Grafikkarte rx 580, die bei mir absolut fehlerfrei funktionierte.

Kaum war die Karte beim Käufer eingetroffen, wurde behauptet, dass diese unter Last crashe.

Ich vermute, dass es sich um einen bekannten eBay-Trick handelt, um einen defekten Gegenstand kostenlos per eBay-Kauf des gleichen Gegenstandes zu ersetzen.

Meine weiteren Recherchen ergaben, dass eine Grafikkarte auch dann crashen kann, wenn sie an einem alten Netzteil hängt, nicht richtig eingesteckt ist, die Kontakte verschmutzt oder korrodiert sind, so dass die Grafikkarte zu wenig Strom erhält.

Es ist also noch lange nicht gesagt, dass die von mir versandte Grafikkarte einen Mangel hat, da es tausend andere Gründe geben kann, wie z.B. ein Treiber-Problem, warum die Karte angeblich nicht funktioniert.

Doch wie sieht nun die Rechtslage aus:

Bei einem Sachmangel kommt es auf den Gefahrenübergang an.

Der Gefahrübergang findet mit der Übergabe der Sache an den Käufer statt, was bei der Versendung bereits dann der Fall ist, wenn die Sache an den Transporteur (z. B. DHL, Hermes) übergeben wird (§ 447 BGB).

 

Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs trägt aber derjenige, der sich auf den Mangel beruft, also der Käufer.

 

Das bedeutet, dass der Käufer beim Privatkauf nachweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. Gelingt dem Käufer dieser Nachweis nicht, scheiden Mängelansprüche aus.

Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf bei ebay

 

Ebay und Paypal halten sich nicht an deutsches Recht.

In rechtlicher Hinsicht ist der Fall m.E. klar, da die Karte bei mir bestens funktionierte und der Käufer daher seine unzutreffenden  Behauptungen nicht beweisen kann.

Leider wurde ich jedoch von eBay zur Rückabwicklung aufgefordert. Die Karte soll mir morgen zugestellt werden, wobei ich sie aber nicht annehmen werde.

Auf meinem Paypal-Konto stelle ich plötzlich einen Fehlbetrag in Höhe von 340 EUR fest. Man hat mir also bereits den Kaufpreis der Grafikkarte abgezogen ohne mich  anzuhören.

Unser deutsches Recht wird von eBay und Paypal mit den Füßen getreten. Beide sind m.E. gar nicht dazu legitimiert,  Entscheidungen zu treffen, die allein einem deutschen Gericht zustehen.

Ich denke, dass die Sache zu meinen Gunsten ausgehen wird.

Darüberhinaus werde ich mich von Paypal trennen. Es ist inakzeptabel, dass mir aufgrund einer falschen, unbewiesenen Behauptung Geld abgezogen wird. Den Zugriff auf meine Bankkonten habe ich Paypal bereits entzogen.

Ebay werde ich zukünftig ebenfalls meiden,

Der o.a. Text ist keine Rechtsberatung!

 

Update:   Paigo hatte mir bereits einen Mahnbescheid zukommen lassen, dem ich jedoch widersprochen habe.  Und nun trauen sie sich keine weiteren gerichtlichen Schritte, bombardieren mich jedoch mit unzähligen Schreiben und eMails.  Das tangiert mich jedoch kaum, da die Schreiben ungelesen in den Papierkorb  und die eMails im Junk-Ordner landen.

 

 

P.S.

Ebay und Paypals Wege trennen sich Ende 2020 nach insgesamt 16 Jahren der Zusammenarbeit. Da Ebay den Zahlungsprozess nach Vorbild seines Konkurrenten Amazon selbst durchführen will, lässt das Portal den exklusiven Vertrag mit Paypal auslaufen. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/paypal-vertrag-mit-ebay-laeuft-aus/

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