Photovoltaik zukünftig ohne Finanzamt. 30 kWp und 0% Umsatzsteuer ab 2023. Pech für Anlagen bis 2022

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG Steuerberatung 370 Grad Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt

Steuervereinfachungen für die Betreiber von PV-Anlagen. Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gebilligt und dem die Steuervereinfachung und die Förderung der Photovoltaik auf den Weg gebracht.

Wir dürfen uns auf Steuerbefreiung von PV-Anlagen freuen. Einnahmen und Entnahmen werden z. B. bei einem Einfamilienhaus bis 30kW von der Einkommensteuer befreit. Aufwendungen sind dann nicht mehr abzugsfähig. Altanlagen „rutschen“ bei der Einkommensteuer in die Neuregelung.

Bei der Umsatzsteuer werden ab 1.1.2023 die Lieferung von PV-Anlagen und von Komponenten faktisch ebenfalls befreit. Rechtlich wird ein Steuersatz von 0 % bestimmt (Nullsteuersatz). Nicht jede PV-Anlage ist begünstigt. Das Gesetz unterstellt bei PV-Anlagen bis 30kW aber die Begünstigung.

Die Neuregelung scheint für viele Betreiber, die die Anlage erst vor kurzem in Betrieb genommen haben

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Steuerberater Stefan Mücke

Inhalt

0:00 Jahressteuergesetz 2022 zur Vereinfachung

2:50 Überblick zur Neuregelung Einkommensteuer

2:50 Überblick zur Neuregelung Umsatzsteuer

9:40 befreite PV-Anlagen

11:45 Folgen der Befreiung

12:40 Altanlagen ab 2023

14:00 Investitionsabzugsbeträge

15:14 Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) 1

6:15 Umsatzsteuer Gesamtdarstellung

19:40 Umsatzsteuer Pech und Chancen

21:30 kostenloser PDF-Download

 

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