Steuerliche Vereinfachung von Photovoltaikanlagen – neue 10 kW-Grenze!

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tefan Mücke
Steuerberater
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Link zum Video Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer https://youtu.be/J7nJ5p70n0o
Der Verwaltungsirrsinn für kleine PV-Anlagen hat ab sofort ein Ende. Ab sofort können bei kleinen PV-Anlagen (installierte Leistung mit bis zu 10 kW) auf die einkommensteuerrechtliche Erklärung verzichtet werden. Möglich macht das ein neues BMF-Schreiben vom 2.6.2021. Das Finanzamt unterstellt auf Antrag eine Liebhaberei für die PV-Anlage.
Der Inhalt des Videos ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Video ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

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