Kleiner Waffenschein: Infos, Beantragen, Kosten, Voraussetzungen zum führen von Schreckschusswaffen

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18.12.2022

Alle Infos bezüglich des beantragen, Kosten, und Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein (KWS) machen zum führen von Schreckschuss Waffen (Pistole & Revolver) in der Öffentlichkeit.

 

Antragsbeispiel Minden Lübbecke:

Online Antrag „Kleiner Waffenschein“ (KWS)

Die Gebühr zur Erteilung eines Kleinen Waffenscheins richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 26.14 Buchstabe c) und beträgt derzeit 90 €. Wird ein Antrag abgelehnt, entstehen ebenfalls Verwaltungsgebühren in Höhe von 75 % der Ausstellungsgebühr

 

Der Online-Antrag ist sehr schnell ausgefüllt. Hätte nicht gedacht, dass die Antragstellung so einfach ist.

Am 19.01 erhielt ich das folgende Scgreiben:

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben über die zentrale Landeswebsite der Polizei NRW einen Online-Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen als zuständige örtliche Waffenbehörde den Eingang Ihres Antrags.

Da mit jeder Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung verbunden ist, in deren Rahmen Auskünfte und ggf. Akten anderer Stellen angefordert und geprüft werden müssen, ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen zu rechnen. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zum Sachstand abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke

ZA 1.2 – Sachgebiet Waffenrecht

Marienstr. 82, 32425 Minden

Telefon +49 (571) 8866 2125

* Waffenbuero.Minden@polizei.nrw.de

 

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag: keine tel. Erreichbarkeit

 

 

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