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15.09.2022 Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Photvoltaikanlagen bis 30 kWp zukünftig nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden müssen. Außerdem wird die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen ab 01.01.23 abgeschafft. Somit könnten PV-Anlagenbetreiber zukünftig ohne das Finanzamt agieren. Außerdem werden neue PV-Anlagen ab sofort ohne 70%-Wirkleistungsbegrenzung eingerichtet. Für Bestandsanlagen ändert sich hingegen nichts. Alle Details dazu in diesem Video.
Mitteilung des Finanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen: https://www.bundesfinanzministerium.d…
Mitteilung des Wirtschaftsministeriums zur 70%-Regelung und anderen Energieangelegenheiten: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres…