https://youtu.be/i5NUGP-YaRk
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11.09.2019 Dipl.-Ing. Hermann Laukamp, Experte für Elektrische Netze und Energiemanagement am Fraunhofer ISE beantwortet die wichtigsten Fragen zu „Balkonmodulen“. https://blog.innovation4e.de/2019/09/…
Kommentar: Einen Schuko-Stecker mit zwei herausstehenden Stiften – wie in dem Video – haben wir normalerweise nur an Verbrauchern, aber niemals an Stromerzeugern !
Ein Schuko-Stecker an dem Balkonmodul stellt also einen Systembruch dar !
Wir sollten also besser eine spezielle Steckverbindung nehmen, wie z.B. den Wieland-Stecker.
„Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.“ sagt der VDE
Anmelden müssen wir unsere Balkonsolaranlge – bis 600 Watt sind erlaubt – bei unserem Netzbetreiber, wo gecheckt wird, ob wir einen Stromzähler mit Rücklaufsperre haben.
Ohne Rücklaufsperre würde unsere PV-Einspeisung den Zähler rückwärts laufen lassen und wir würden unseren Stromlieferanten betrügen, also eine Straftat begehen.
Ausserdem soll die Anlage wohl auch in das Marktstammdatenregister eingetragen werden.