Strompreisbremse ab 1. März bzw. 1. Januar

Die Regelungen sollen ab dem 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab dem 1. Januar berechnet und ausgezahlt werden.

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Dies gilt für den Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Kommentar:

Mein Arbeitspreis – 27,37 Cent/kWh  gilt noch bis zum 30.04.2023

Wenn die Erhöhung auf 40 Cent / kWh kommt, ist dies verkraftbar, zumal ich dank meiner erweiterten PV  weniger Netzstrom beziehen werde.

Wer die Möglichkeit hat, sollte sich – Südlage vorausgesetzt – eine Balkonanlage zulegen, die ohne grosse Formalitäten installiert und betrieben werden kann.

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